Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen für Gebrauchtmaschinen und -anlagen

Stand September 2013

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen für Gebrauchtmaschinen und -anlagen (kurz LVB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren LVB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere LVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren LVB abweichender Bedingungen unseres Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer der Gebrauchtmaschine oder -anlage zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Unsere LVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

Wir halten uns an unser Gebrauchtmaschinenangebot, soweit nichts anderes angegeben, 20 Tage gebunden -Zwischenverkauf vorbehalten-.

Der Käufer ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Sollte die Frist fruchtslos verstrichen sein, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung ab Standort der Gebrauchtmaschine oder -anlage, ausschließlich Verpackung ein. Die Rücksendung von Leergut und Verpackungsmaterial, sofern nicht Einwegverpackungen, erfolgt unfrei auf Kosten des Käufers.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vollständige Bezahlung der Maschine hat vor Abholung der Maschine bzw. nach Nennung des Datums in der von uns gestellten Rechnung zu erfolgen. Spätestes Zahlungsziel ist drei Arbeitstage vor Abholung der Gebrauchtmaschine oder -anlage.
Anzahlungen (in Höhe und Zahldatum) werden, wenn gefordert, schriftlich vereinbart.

Bei Finanzierung einer Gebrauchtmaschine oder -anlage gilt es besonders zu beachten, dass die volle Höhe des Rechnugsbetrages vor Verladen der Maschine auf das in unserer Rechnung angegebene Konto vollständig -ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen- zu entrichten ist. Erst nach Gutschrift auf unserem Konto wird die Gebrauchtmaschine oder -anlage zum Transport freigegeben.
Nebenkosten, wie Einrichten der Maschine, Sonderzubehör, zusätzliche Werkzeuge usw., sind termingerecht (siehe oben) -nach Rechnnugsstellung- vollständig vor Verladen der Maschine an uns zu bezahlen.

Wir schließen Bankbürgschaften unsererseits kategorisch aus.

Wir arbeiten mit namhaften Leasing-Unternehmen zusammen, wenn Sie es wünschen unterbreiten wir Ihnen gerne auch ein entsprechendes Finanzierungsangebot für eine gebrauchte Maschine. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Maschine kann -nach Rücksprache mit dem derzeitigen Eigentümer- gegen eine 10%ige Reservierungsgebühr reserviert werden. Der Kaufinteressent hat uns schnellstmöglich mitzuteilen, ob eine Reservierung gewünscht wird. Nach Eingang der Reservierungsgebühr auf unserem in der Reservierungsrechnung genannten Bankkonto, wird die Maschine an keinen anderen Interessent mehr angeboten und der Kaufinteressent erhält ein Vorkaufsrecht auf die Maschine.

Beim Kauf der Maschine wird diese Reservierungsgebühr vollständig auf dem Maschinenkaufpreis angerechnet.
Bei Nichtkauf der Maschine werden 10% der Reservierungsgebühr einbehalten; 90% davon werden zurückbezahlt.

§ 4 Lieferung - Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Standplatz der Maschine beim Abgeber.

Die Lieferzeit ist abhängig vom Maschinenabgeber.

Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständigem Eingang der auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbeträge auf dem in der Rechnung genannten Kontos. Es ist ausdrücklich auf das im Rechnungstext (nicht Briefpapier) genannte Konto zu überweisen.

Wir versuchen uns an vereinbarte Liefertermine zu halten. Für Lieferterminverzüge, die nicht in unserem Verantwortungsbereich stehen, können wir nicht belangt werden. Wir werden jede Lieferverzögerung sofort an den Käufer weitermelden.

§ 5 Gefahrübergang - Dokumente

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Standplatz der Maschine, die Gefahr geht damit auf den Käufer über.

Der Abgeber hat stets alle Dokumente, die zu der Gebrauchtmaschine oder -anlage gehören, mitzuliefern; dies sind unter anderem Bedienungsanleitungen, Handbücher, elekrische Schaltpläne, Softwarestände usw. sofern noch vohanden.

§ 6 Qualität

Der Käufer hat sich nach Möglichkeit im Vorfeld des Kaufs selbst vom Zustand und Funktionalität der Maschine zu überzeugen. In der Regel können die Maschinen unter Strom in der Produktion noch besichtigt werden. Wir vereinbaren nach gegenseitiger Absprache einen Termin am Standplatz der Gebrauchtmaschine oder -anlage.

Die Maschine entspricht den Angaben im Angebot. Die technischen Angaben sind nach unserem besten Wissen erstellt, für die wir jedoch keine Haftung auf Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen. Diese Angaben erhalten wir in der Regel vom Abgeber, der für die Richtigkeit die Verantwortung trägt.

Die Maschine und sämtliche Komponenten werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

§ 7 Mängeluntersuchung - Mängelhaftung

Wir schließen jegeliche Gewährleistung ausdrücklich aus.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Gebrauchtmaschine oder -anlage bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort - anzuwendendes Recht

Sollten Ihnen unsere AGBs nicht vorliegen, fordern Sie sie bei uns an oder klicken sie hier.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist unser Geschäftssitz, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem Ort seines Geschäftssitzes zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG = United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der LVB im Übrigen nicht.

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