Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen für Gebrauchtmaschinen und -anlagen
Stand September 2013
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen für Gebrauchtmaschinen und
-anlagen (kurz LVB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren LVB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere LVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren LVB abweichender Bedingungen unseres Lieferanten die
Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer der Gebrauchtmaschine
oder -anlage zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Unsere LVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
Wir halten uns an unser Gebrauchtmaschinenangebot, soweit nichts anderes
angegeben, 20 Tage gebunden -Zwischenverkauf vorbehalten-.
Der Käufer ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung innerhalb
einer Frist von zehn Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Sollte
die Frist fruchtslos verstrichen sein, gilt die Auftragsbestätigung
als akzeptiert.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels
abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung
ab Standort der Gebrauchtmaschine oder -anlage, ausschließlich Verpackung
ein. Die Rücksendung von Leergut und Verpackungsmaterial, sofern
nicht Einwegverpackungen, erfolgt unfrei auf Kosten des Käufers.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die vollständige Bezahlung der Maschine hat vor Abholung der Maschine
bzw. nach Nennung des Datums in der von uns gestellten Rechnung zu erfolgen.
Spätestes Zahlungsziel ist drei Arbeitstage vor Abholung der Gebrauchtmaschine
oder -anlage.
Anzahlungen (in Höhe und Zahldatum) werden, wenn gefordert, schriftlich
vereinbart.
Bei Finanzierung einer Gebrauchtmaschine oder -anlage gilt es besonders
zu beachten, dass die volle Höhe des Rechnugsbetrages vor Verladen
der Maschine auf das in unserer Rechnung angegebene Konto vollständig
-ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen- zu entrichten ist.
Erst nach Gutschrift auf unserem Konto wird die Gebrauchtmaschine oder
-anlage zum Transport freigegeben.
Nebenkosten, wie Einrichten der Maschine, Sonderzubehör, zusätzliche
Werkzeuge usw., sind termingerecht (siehe oben) -nach Rechnnugsstellung-
vollständig vor Verladen der Maschine an uns zu bezahlen.
Wir schließen Bankbürgschaften unsererseits kategorisch aus.
Wir arbeiten mit namhaften Leasing-Unternehmen zusammen, wenn Sie es wünschen unterbreiten wir Ihnen gerne auch ein entsprechendes Finanzierungsangebot für eine gebrauchte Maschine. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Maschine kann -nach Rücksprache mit dem derzeitigen Eigentümer- gegen eine 10%ige Reservierungsgebühr reserviert werden. Der Kaufinteressent hat uns schnellstmöglich mitzuteilen, ob eine Reservierung gewünscht wird. Nach Eingang der Reservierungsgebühr auf unserem in der Reservierungsrechnung genannten Bankkonto, wird die Maschine an keinen anderen Interessent mehr angeboten und der Kaufinteressent erhält ein Vorkaufsrecht auf die Maschine.
Beim Kauf der Maschine wird diese Reservierungsgebühr vollständig
auf dem Maschinenkaufpreis angerechnet.
Bei Nichtkauf der Maschine werden 10% der Reservierungsgebühr einbehalten;
90% davon werden zurückbezahlt.
§ 4 Lieferung - Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
ab Standplatz der Maschine beim Abgeber.
Die Lieferzeit ist abhängig vom Maschinenabgeber.
Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständigem Eingang der auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbeträge auf dem in der Rechnung genannten Kontos. Es ist ausdrücklich auf das im Rechnungstext (nicht Briefpapier) genannte Konto zu überweisen.
Wir versuchen uns an vereinbarte Liefertermine zu halten. Für Lieferterminverzüge,
die nicht in unserem Verantwortungsbereich stehen, können wir nicht
belangt werden. Wir werden jede Lieferverzögerung sofort an den Käufer
weitermelden.
§ 5 Gefahrübergang - Dokumente
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
ab Standplatz der Maschine, die Gefahr geht damit auf den Käufer
über.
Der Abgeber hat stets alle Dokumente, die zu der Gebrauchtmaschine oder
-anlage gehören, mitzuliefern; dies sind unter anderem Bedienungsanleitungen,
Handbücher, elekrische Schaltpläne, Softwarestände usw.
sofern noch vohanden.
§ 6 Qualität
Der Käufer hat sich nach Möglichkeit im Vorfeld des Kaufs selbst
vom Zustand und Funktionalität der Maschine zu überzeugen. In
der Regel können die Maschinen unter Strom in der Produktion noch
besichtigt werden. Wir vereinbaren nach gegenseitiger Absprache einen
Termin am Standplatz der Gebrauchtmaschine oder -anlage.
Die Maschine entspricht den Angaben im Angebot. Die technischen Angaben
sind nach unserem besten Wissen erstellt, für die wir jedoch keine
Haftung auf Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen. Diese
Angaben erhalten wir in der Regel vom Abgeber, der für die Richtigkeit
die Verantwortung trägt.
Die Maschine und sämtliche Komponenten werden unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung verkauft.
§ 7 Mängeluntersuchung - Mängelhaftung
Wir schließen jegeliche Gewährleistung ausdrücklich aus.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Gebrauchtmaschine oder -anlage bleibt bis zur vollständigen Zahlung
unser Eigentum.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort - anzuwendendes Recht
Sollten Ihnen unsere AGBs nicht vorliegen, fordern Sie sie bei uns an
oder klicken sie hier.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien
ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen
ist unser Geschäftssitz, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer
auch an dem Ort seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG = United Nations Convention on Contracts
for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der LVB im Übrigen nicht.
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